Versorgungsforschung

Förderbekanntmachung zur Evaluation von Selektivverträgen

Für die Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 92a Abs. 2 Satz 3 SGB V zur Förderung von wissenschaftlichen Begleitungen von bestehenden Selektivverträgen nach §§ 73c und 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung waren die vollständigen Anträge bis spätestens 5. Juli 2016, 15:00 Uhr beim Projektträger einzureichen.  

Förderbekanntmachung(PDF 122,37 kB), veröffentlicht: BAnz AT 27.04.2016 B6