ES-RiP – Evaluation der Strukturreform der Richtlinien-Psychotherapie – Vergleich von komplex und nicht-komplex erkrankten Patienten

Projektbeschreibung

Nahezu 18 Millionen Menschen in Deutschland erkranken jährlich an einer psychischen Störung. Knapp die Hälfte leidet zusätzlich an mindestens einer chronischen körperlichen (somatischen) Erkrankung. Diese komplex erkrankten Menschen sind besonders behandlungsbedürftig, da eine Nichtbehandlung der psychischen Erkrankung rasch zu einer Verschlechterung ihrer körperlichen Gesundheit führt. Zusätzlich zu den langen Wartezeiten in der ambulanten Therapie, erschwert die notwendige interdisziplinäre Zusammenarbeit von Therapeuten und somatischen Behandlern den Zugang der Betroffenen zu geeigneten Therapien.

Die Reform der Psychotherapierichtlinie im Jahr 2017 sollte insbesondere die Wartezeiten in der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung reduzieren und die Unterversorgung bestimmter Patientengruppen, u. a. der komplex erkrankten Menschen, verringern. Das Projekt ES-RiP untersucht erstmals die Auswirkungen der Reform auf diese komplex erkrankten Patientinnen und Patienten. Die Forschenden werden die Effekte der neuen Versorgungselemente und der verkürzten Wartezeit analysieren – aus der Perspektive von Patienten, Hausärzten und Psychotherapeuten. Zusätzlich erlaubt die Auswertung von Routinedaten aus der gesetzlichen Krankenversicherung und der kassenärztlichen Vereinigung eine gesundheitsökonomische Evaluation des Reformprozesses. Für die Analyse werden Daten aus der Zeit vor und nach der Reform untersucht. Dabei findet ein Vergleich statt zwischen psychisch erkrankten Personen und psychisch erkrankten Personen, die zusätzlich an einer chronischen körperlichen Erkrankung leiden.

Das Projekt wird für zwei Jahre mit insgesamt ca. 1,6 Millionen Euro gefördert.

Im Erfolgsfall gewinnt die Studie Erkenntnisse über den Erfolg der Strukturreform, insbesondere im Hinblick auf die Versorgung komplex erkrankter Menschen. Außerdem können Handlungsempfehlungen für die weitere Gestaltung der Richtlinie entworfen werden.

Konsortialpartner

aQua-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH; BARMER; Universitätsklinikum Heidelberg; Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Themenfeld: Weiterentwicklung und insbesondere Evaluation der Richtlinie des G-BA über die Durchführung der Psychotherapie

Sitz des Antragstellers: Hessen

Status: beendet

Kontakt

Prof. Dr. Johannes Kruse
Justus-Liebig-Universität Gießen
Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie
Friedrichstraße 33
35392 Gießen
+49 6419 845600
Johannes.Kruse@psycho.med.uni-giessen.de