Projektergebnisse – Überblick in Grafiken

Der Innovationsausschuss prüft nach Eingang des vollständigen Evaluations- bzw. Ergebnisberichts eines Projekts, ob die Ergebnisse in die Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung überführt werden sollen. Dafür stehen ihm 3 Monate zur Verfügung. Anschließend veröffentlicht er in einem begründeten Beschluss die Entscheidung auf seiner Website. Die Empfehlung ist ergänzt durch einen konkreten Vorschlag, wie die Überführung erfolgen soll und welche Organisation der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen oder andere Einrichtung für die Überführung zuständig ist. Die Rückmeldung der jeweils adressierten Organisation oder Einrichtung wird ebenfalls auf der Website beim jeweiligen Beschluss veröffentlicht.

zu den Beschlüssen

Nachfolgende Infografiken geben einen regelmäßig aktualisierten Überblick zu den beschlossenen Empfehlungen und den Adressaten.

Empfehlungen zur Überführung oder Nutzbarmachung von Erkenntnissen

Grafik: Neue Versorgungsformen, Empfehlungen zur Überführung, Gesamtzahl Projekte: 70. Ergebnis: Keine Empfehlung: 60 %, Kenntnisnahme: 13 %, Prüfung/Überführung: 27 %

Grafik: Versorgungsforschung, Empfehlungen zur Nutzbarmachung von Erkenntnissen. Gesamtzahl Projekte: 132. Ergebnis: Keine Empfehlung: 39 %, Kenntnisnahme: 33 %, Prüfung/Überführung: 26 %, Erprobung als neue Versorgungsform: 2 %

Adressaten zur Überführung von Projekten 

Grafik: Adressaten zur Überführung von Projekten aus Versorgungsforschung und Neuen Versorgungsformen. Gesamtzahl der empfohlenen Projekte: 105. Gemeinsamer Bundesausschuss: 18%, Trägerorganisationen des Gemeinsamen Bundesausschusses: 17%, Bundesministerium für Gesundheit und/oder nachgeordnete Behörden: 16%, Andere: 13%, Vertragspartner auf Landesebene: 10%, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften und/oder medizinische Fachgesellschaften: 9%, Ministerien der Bundesländer und/oder Gesundheitsministerkonferenz: 7%, Bundesärztekammer: 5%, Andere Bundesministerien und/oder nachgeordnete Behörden: 3%, Organisationen der Pflege: 2%