Voraussichtliche Termine der im Jahr 2025 zu veröffentlichenden Förderbekanntmachungen und Förderentscheidungen

Gemäß des neuen § 4 Abs. 1 Satz 2 der Verfahrensordnung des Innovationsausschusses (VerfO IA) veröffentlicht der Innovationsausschuss die voraussichtlichen Termine von Förderbekanntmachungen und Förderentscheidungen im Regelfall ein Jahr im Voraus auf seiner Internetseite. Die Rechtsgrundlagen für den Innovationsfonds und die Arbeitsweise des Innovationsausschusses (§§ 92a, 92b SGB V) sind mit dem Digital-Gesetz teilweise geändert und neu gefasst worden.

Neue Versorgungsformen

  • Jeweils eine Förderbekanntmachung zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung im einstufigen Verfahren mit langer Laufzeit (in der Regel 36 und max. 48 Monate) gemäß § 92a Absatz 1 Satz 8 erste Alternative SGB V („einstufig lang“): voraussichtliche Veröffentlichung Förderbekanntmachung am 24. Januar 2025, Frist zur Antragstellung am 6. Mai 2025, Förderentscheidung am 21. November 2025
  • Förderbekanntmachung zur themenoffenen Förderung im einstufigen Verfahren mit kurzer Laufzeit (max. 24 Monate) gemäß § 92a Absatz 1 Satz 8 zweite Alternative SGB V („einstufig kurz“): voraussichtliche Veröffentlichung Förderbekanntmachung am 24. Januar 2025, Antragstellung ganzjährig möglich, Förderentscheidungen laufend im Jahr bis zur Ausschöpfung der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel (20 Mio. Euro);
  • Jeweils eine Förderbekanntmachung zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung im zweistufigen Verfahren mit langer Laufzeit (in der Regel 36 und max. 48 Monate), gemäß § 92a Absatz 1 Satz 8 dritte Alternative SGB V („zweistufig lang“): voraussichtliche Veröffentlichung Förderbekanntmachung am 24. Januar 2025, Frist zur Antragstellung am 15. April 2025, Förderentscheidung über die eingereichten Ideenskizzen am 21. November 2025.

Versorgungsforschung

  • Jeweils eine Förderbekanntmachung zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung im einstufigen Verfahren mit langer Laufzeit (in der Regel 36 und max. 48 Monate) gemäß § 92a Absatz 2 Satz 1 SGB V (Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung): voraussichtliche Veröffentlichung Förderbekanntmachung am 20. Juni 2025, Frist zur Antragstellung am 21. Oktober 2025, Förderentscheidung am 22. Mai 2026;
  • Förderbekanntmachung zur themenspezifischen Förderung im einstufigen Verfahren mit einer Laufzeit abhängig vom Inhalt des Projekts (in der Regel 18 bis 36 Monate und max. 48 Monaten) gemäß § 92a Absatz 2 Satz 4 zweite Alternative SGB V (Projekte zur Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht): voraussichtliche Veröffentlichung Förderbekanntmachung am 20. Juni 2025, Frist zur Antragstellung am 23. September 2025, Förderentscheidung am 17. April 2026.