2. Prozessgrafik: von der Antragstellung zum Förderbescheid
Nach der Veröffentlichung der Förderbekanntmachung beginnt die Phase der Antragstellung. Je nach Förderverfahren kann diese Phase drei bis sechs Monate dauern:
- Versorgungsforschung: ca. 4 Monate
- Versorgungsforschung – Medizinische Leitlinien: ca. 3 Monate
- Neue Versorgungsformen – einstufig kurz: ganzjährig
- Neue Versorgungsformen –einstufig lang: ca. 4 Monate
- Neue Versorgungsformen – zweistufig lang: für Skizze ca. 3 Monate, für Vollantrag: ca. 6 Monate
Der Innovationsausschuss prüft bei allen fristgerecht eingegangenen Anträgen, ob die Voraussetzungen für eine Projektförderung erfüllt sind. Je nach Förderverfahren dauert die Prüfung vier bis sieben Monate:
- Versorgungsforschung: ca. 7 Monate
- Versorgungsforschung – Medizinische Leitlinien: ca. 7 Monate
- Neue Versorgungsformen – einstufig kurz: 4–6 Monate
- Neue Versorgungsformen –einstufig lang: ca. 6 Monate
- Neue Versorgungsformen – zweistufig lang: für Skizze ca. 7 Monate, für Vollantrag: ca. 5 Monate
Nach Ende der Prüfung teilt der Innovationsausschuss den Antragstellenden innerhalb einer Woche seine Förderentscheidung in Form eines Benachrichtigungsschreibens oder eines Ablehnungsbescheids mit.
Im Anschluss haben die Antragstellenden in der Regel 2 Wochen Zeit, um die Förderung anzunehmen. Wurde sie angenommen, erlässt der Innovationsausschuss den Förderbescheid.
Stand: November 2025
Die Alternativtexte für alle Prozessgrafiken finden Sie unter den folgenden Links: