Geschäftsstelle

Aufgabe der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses ist es, die organisatorischen, verfahrens- und verwaltungsmäßigen Grundlagen dafür zu schaffen, dass der Innovationsausschuss seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann und seine Verfahren ordnungsgemäß ablaufen.

Die Geschäftsstelle gewährleistet eine neutrale und unabhängige Geschäftsführung der Gremien und stellt die Einhaltung der Geschäfts- und Verfahrensordnung sicher.

Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehören insbesondere:

  • Erarbeitung von Entwürfen für Förderbekanntmachungen
  • Möglichkeit zur Einholung eines Zweitgutachtens, insbesondere durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) oder das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)
  • Erlass von Förderbescheiden
  • Administrative und fachliche Beratung von Förderinteressenten, Antragstellern und Zuwendungsempfängern
  • Unterstützung bei der Ausarbeitung qualifizierter Anträge im Bereich neue Versorgungsformen
  • Administrative Bearbeitung und fachliche Begleitung von Vorhaben, die mit Mitteln des Innovationsfonds gefördert werden oder gefördert werden sollen
  • Veranlassung der Auszahlung der Fördermittel durch das Bundesamt für Soziale Sicherung
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel und eventuelle Rückforderung der Fördermittel
  • Kontinuierliche projektbegleitende Erfolgskontrolle geförderter Vorhaben
  • Erarbeitung von Entwürfen für Empfehlungen des Innovationsausschusses
  • Veröffentlichung der aus dem Innovationsfonds geförderten Vorhaben sowie daraus gewonnener Erkenntnisse und Ergebnisse