Expertenpool

Unterstützt wird der Innovationsausschuss von einem sogenannten Expertenpool: Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Versorgungspraxis zusammen. Rechtsgrundlage ist § 92b Absatz 6 SGB V.

Aufgaben

Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Expertenpools übernehmen nach Beauftragung durch die Geschäftsstelle des Innovationsausschusses vor allem folgende Aufgaben:

  • Kurzbegutachtungen der Anträge auf Förderung
  • Abgabe von Empfehlungen zur Förderentscheidung

Der Innovationsausschuss bezieht die Kurzbegutachtungen und Empfehlungen in seine Entscheidungen ein. Abweichungen muss er schriftlich begründen.

Für eine Kurzbegutachtung sowie für die Abgabe einer Empfehlung besteht in der Regel eine Frist von drei Wochen, die mit der Beauftragung durch die Geschäftsstelle des Innovationsausschusses beginnt. Im Zuge dessen müssen zunächst potenzielle Interessenkonflikte offengelegt werden. Die einschlägigen Dokumente sind nachfolgend aufgeführt:

Für die Kurzbegutachtung von Förderanträgen wird eine Vereinbarung geschlossen:

Vereinbarung zur Begutachtung von Förderanträgen(PDF 483,40 kB)

Für die Begutachtungen stellt der Innovationsausschuss Bewertungsbögen zur Verfügung:

Mitglieder

Die Mitglieder des Expertenpools werden vom Innovationsausschuss für zwei Jahre benannt. Die genauen Konditionen sind in § 15 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Innovationsausschusses zu finden. Eine Wiederbenennung ist möglich.

Vorschlagsverfahren für neue Mitglieder

Auch Akteure des Gesundheitswesens, die nicht dem Innovationsausschuss angehören, können Vorschläge für eine Benennung von Mitgliedern des Expertenpools einreichen: beispielsweise Verbände der Krankenkassen, Wissenschaftsverbände, universitäre und nicht universitäre Forschungseinrichtungen und Patientenorganisationen. Bei einem Selbstvorschlag ist mindestens ein Referenzschreiben eines anderen Akteurs aus dem Gesundheitswesens einzureichen. Vorschläge für die Benennung von Mitgliedern des Expertenpools sind jederzeit möglich.

Der Innovationsausschuss stellt dafür entsprechende Formulare zur Verfügung:

Die Geschäftsordnung des Innovationsausschusses regelt detailliert das Vorschlagsverfahren für die Benennung von Mitgliedern des Expertenpools (§ 15 Absatz 3). Entsprechend wurde das Vorschlagsverfahren durch eine Bekanntmachung initial eingeleitet.