Innovationsausschuss
Der Innovationsausschuss legt – unter Einbeziehung externer Expertise – in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds fest und entscheidet über die eingegangenen Anträge auf Förderung.
Der Innovationsausschuss setzt sich zusammen aus
- drei Vertreterinnen/Vertretern des GKV-Spitzenverbandes: Dr. Doris Pfeiffer, Stefanie Stoff-Ahnis und Gernot Kiefer
- einem Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): Dr. Thomas Kriedel
- einem Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): Martin Hendges
- einem Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): Dr. Gerald Gaß
- dem unparteiischen Vorsitzenden des G-BA: Prof. Josef Hecken
- zwei Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG): Dr. Susanne Ozegowski und Thomas Renner
- einer Vertreterin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF): Andrea Spelberg
- sowie einem Patientenvertreter: Dr. Martin Danner
Der Vorsitz des Innovationsausschusses liegt beim unparteiischen Vorsitzenden des G-BA. Entscheidungen des Innovationsausschusses bedürfen einer Mehrheit von sieben Stimmen.
Die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen haben ein Mitberatungs- und Antragsrecht.
Rechtsgrundlage für die Arbeit des beim G-BA eingerichteten Innovationsausschusses sind die §§ 92a und 92b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).
Geschäfts- und Verfahrensordnung
Innovationsfonds
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern. Übergeordnetes Ziel ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.
Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber einen Innovationsfonds beim G-BA eingerichtet. Die zur Verfügung stehende Fördersumme betrug in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich. Hierbei waren 225 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung vorgesehen. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) stehen für die Jahre 2020 bis 2024 eine jährliche Fördersumme von 200 Millionen Euro zur Verfügung. Hiervon entfallen pro Jahr 160 Millionen Euro auf die Förderung neuer Versorgungsformen. 40 Millionen Euro sind jährlich für die Förderung von Projekten der Versorgungsforschung vorgesehen. Mindestens 5 Millionen Euro der für die Versorgungsforschung zur Verfügung stehenden Mittel sollen für die Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien aufgewendet werden. Die Mittel für den Fonds werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat die Aufgabe, die Finanzmittel des Innovationsfonds zu verwalten.