Förderbekanntmachungen

In den Förderbekanntmachungen zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung finden sich die Themenschwerpunkte, zu denen Anträge eingereicht werden können, sowie alle Detailinformationen wie Abgabetermin, spezifische Formulare und weitere Begleitdokumente.

Die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderung von neuen Versorgungsformen, Versorgungsforschung und Evaluation von Richtlinien des G-BA werden ab dem Bewilligungsjahr 2021 nach Durchführung eines Konsultationsverfahrens festgelegt. Die Schwerpunkte für die Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien legt das Bundesministerium für Gesundheit fest.

Förderinteressierte finden nähere Informationen zu den Förderbekanntmachungen sowie zu den Anforderungen, die an Ideenskizzen und Anträge gestellt werden, in den jeweiligen Leitfäden und den Allgemeinen Hinweisen und Nebenbestimmungen. Zudem bietet der vom Innovationsausschuss beauftragte Projektträger – das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) – auf Anfrage individuelle Beratungen an.

Zweistufiges Verfahren im Bereich der neuen Versorgungsformen

Im Bereich der neuen Versorgungsformen erfolgt die Förderung nach den Vorgaben des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) in der Regel in einem zweistufigen Verfahren. Die Details sind in § 9 Absatz 2 Verfahrensordnung des Innovationsausschusses geregelt.

Konzeptentwicklungsphase (Stufe 1): Nach Einreichung von Ideenskizzen, die die wesentlichen Inhalte des geplanten Projekts (Vorhaben) vorstellen, entscheidet der Innovationsausschuss, welche Vorhaben hinsichtlich Konzeptentwicklung bzw. Ausarbeitung eines qualifizierten Antrags (Vollantrag) finanziell gefördert werden.

Durchführungsphase (Stufe 2): Nach Abschluss der Konzeptentwicklungsphase entscheidet der Innovationsausschuss auf Basis der Vollanträge, welche Projekte finanziell gefördert werden. Die Antragstellung zur Stufe 2 setzt die erfolgreiche Beteiligung an der Stufe 1 voraus, ein Quereinstieg ist nicht möglich. In der zweiten Stufe wird die Durchführung von in der Regel nicht mehr als 20 dieser Vorhaben mit der jährlich verfügbaren Fördersumme gefördert.

Die Ideenskizze und der Vollantrag unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Detaillierung und den Umfang der Ausführungen. Ideenskizzen sind mit einem Umfang von maximal 12 Seiten einzureichen. Vollanträge können einen Umfang von maximal 25 Seiten haben.

Neue Versorgungsformen

Aktuell

Derzeit sind keine aktuellen Förderbekanntmachungen vorhanden.

In Bewertung

Auf die hier gelisteten Förderbekanntmachungen ist eine Bewerbung nicht mehr möglich. Die eingegangenen Anträge befinden sich in der Bewertung.

Entschieden

Über die Anträge zu den hier gelisteten Förderbekanntmachungen hat der Innovationsausschuss bereits entschieden. Sobald die Voraussetzungen für die Veröffentlichung der geförderten Projekte vorliegen, finden Sie diese im Bereich "Geförderte Projekte".

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Entschieden

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Versorgungsforschung

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