Förderbekanntmachungen

Mit dem am 14. Dezember 2023 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) sind die Rechtsgrundlagen für den Innovationsfonds und die Arbeitsweise des Innovationsausschusses (§§ 92a, 92b SGB V) teilweise geändert und neu gefasst worden. Im Mittelpunkt der Änderungen des DigiG steht die Neustrukturierung der Verfahrensarten im Bereich der neuen Versorgungsformen.

Näheres zu den verschiedenen Förderverfahren und ihren Anforderungen finden Antragstellende im Überblicksdokument(PDF 206,35 kB) zu den im Jahr 2024 veröffentlichten Förderbekanntmachungen.

Die jeweiligen Themenschwerpunkte und Förderkriterien werden seit dem Bewilligungsjahr 2021 nach einem Konsultationsverfahren festgelegt. Eine Ausnahme gilt für die (Weiter-)Entwicklung von medizinischen Leitlinien: Die Schwerpunkte werden hier vom Bundesministerium für Gesundheit vorgegeben.

Neue Versorgungsformen

Aktuell

Aktuelle Förderbekanntmachungen

In Bewertung

Auf die hier gelisteten Förderbekanntmachungen ist eine Bewerbung nicht mehr möglich. Die eingegangenen Anträge befinden sich in der Bewertung.

Entschieden

Über die Anträge zu den hier gelisteten Förderbekanntmachungen hat der Innovationsausschuss bereits entschieden. Sobald die Voraussetzungen für die Veröffentlichung der geförderten Projekte vorliegen, finden Sie diese im Bereich "Geförderte Projekte".

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Versorgungsforschung

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Über die Anträge zu den hier gelisteten Förderbekanntmachungen hat der Innovationsausschuss bereits entschieden. Sobald die Voraussetzungen für die Veröffentlichung der geförderten Projekte vorliegen, finden Sie diese im Bereich "Geförderte Projekte".