4. Prozessgrafik: vom Abschlussbericht über die Transferempfehlung bis zur Verankerung in der Versorgung
Sobald der Abschlussbericht vorliegt, wird er durch Mitglieder des Arbeitsausschusses des Innovationsausschusses, der Fachberatung Medizin des Gemeinsamen Bundesausschusses und –nur bei Medizinischen Leitlinien – der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF). Bei Unvollständigkeit oder Mängeln wird eine Überarbeitung und Vervollständigung des Abschlussberichts gefordert. Die Frist zur Überarbeitung beträgt 4 Wochen.
Ist der Abschlussbericht finalisiert, diskutiert der Arbeitsausschuss die Ergebnisse und entwickelt innerhalb von 3 Monaten eine Transferempfehlung. Im Anschluss fasst der Innovationsausschuss den Beschluss zur Transferempfehlung und leitet die Ergebnisse innerhalb einer Woche an die für die Umsetzung zuständigen Akteure im Gesundheitswesen weiter. Seit dem Jahr 2024 sind die in den Beschlüssen angesprochenen Institutionen und Organisationen verpflichtet, dem Innovationsausschuss innerhalb eines Jahres über die Umsetzung der übermittelten Ergebnisse zu berichten. Beschluss und Ergebnisbericht sowie ggf. Evaluationsbericht (Neue Versorgungsformen) oder Leitliniendokumente (Medizinische Leitlinien) werden auf der Website des Innovationsausschusses veröffentlicht. Innerhalb eines Jahres nach Beschlussveröffentlichung melden die angesprochenen Institutionen und Organisationen dem Innovationsausschuss den Stand zur Umsetzung. Die Dokumentation der Rückmeldungen wird ebenfalls auf der Website des Innovationsausschusses veröffentlicht.
Stand: November 2025
Die Alternativtexte für alle Prozessgrafiken finden Sie unter den folgenden Links: