Neue Versorgungsformen

Förderbekanntmachung neue Versorgungsformen zum themenspezifischen Bereich

Für die Themenfelder

  • Modelle zur Stärkung der evidenzbasierten Versorgungsgestaltung
  • Kooperative und interprofessionelle Versorgungsmodelle mit weiterentwickelter Aufgabenteilung zwischen verschiedenen Gesundheitsberufen und Leistungserbringern
  • Modelle zur Vermeidung, Verminderung und Verzögerung von Pflegebedürftigkeit
  • Neue Versorgungsformen zur Stärkung und Entlastung pflegender An- und Zugehöriger
  • Modelle zur Verbesserung der Versorgung von chronisch Erkrankten mit hohem Versorgungsbedarf in schwächer versorgten Gebieten
  • Optimierung der Schnittstellen und Zusammenarbeit zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst in der Prävention und Gesundheitsversorgung

waren die Ideenskizzen bis spätestens 16. Mai 2023, 12:00 Uhr, beim Projektträger einzureichen. Diejenigen Antragstellenden, die gefördert werden, konnten bis zum 28. Mai 2024 ihre Vollanträge einreichen. Die Einreichung eines Vollantrags setzt die erfolgreiche Auswahl der Ideenskizze durch den Innovationsausschuss voraus, eine direkte Einreichung eines Vollantrags ist nicht möglich. Die finale Entscheidung über die Förderung und Umsetzung der Projekte erfolgt dann im Anschluss.

Förderbekanntmachung(PDF 316,51 kB), veröffentlicht: BAnz AT 29.03.2023 B3