Neue Versorgungsformen

Förderbekanntmachung neue Versorgungsformen zum themenspezifischen Bereich

Für die Themenfelder

  • Modelle zur Stärkung der evidenzbasierten Versorgungsgestaltung
  • Kooperative und interprofessionelle Versorgungsmodelle mit weiterentwickelter Aufgabenteilung zwischen verschiedenen Gesundheitsberufen und Leistungserbringern
  • Modelle zur Vermeidung, Verminderung und Verzögerung von Pflegebedürftigkeit
  • Neue Versorgungsformen zur Stärkung und Entlastung pflegender An- und Zugehöriger
  • Modelle zur Verbesserung der Versorgung von chronisch Erkrankten mit hohem Versorgungsbedarf in schwächer versorgten Gebieten
  • Optimierung der Schnittstellen und Zusammenarbeit zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst in der Prävention und Gesundheitsversorgung

sind die Ideenskizzen bis spätestens 16. Mai 2023, 12:00 Uhr, beim Projektträger einzureichen. Diejenigen Antragstellenden, die gefördert werden, können bis zum 28. Mai 2024 ihre Vollanträge einreichen. Die Einreichung eines Vollantrags setzt die erfolgreiche Auswahl der Ideenskizze durch den Innovationsausschuss voraus, eine direkte Einreichung eines Vollantrags ist nicht möglich. Die finale Entscheidung über die Förderung und Umsetzung der Projekte erfolgt dann im Anschluss.

Die Details entnehmen Sie bitte folgenden Dokumenten:

  1. Förderbekanntmachung(PDF 316,51 kB), veröffentlicht: BAnz AT 29.03.2023 B3

Bei allen Fragen zur Antragstellung und zu dieser Förderbekanntmachung wenden Sie sich bitte per E-Mail an den DLR Projektträger: innovationsfonds-versorgungsformen@dlr.de
Zusätzlich steht Ihnen die Beratungshotline des Projektträgers unter der Telefonnummer 0228 3821 1020 zur Verfügung.

Die häufigsten Fragen (FAQ) der Antragsteller werden hier beantwortet: FAQ-Liste(PDF 349,88 kB)

Die Anträge für diese Förderbekanntmachung werden ausschließlich elektronisch über das Internetportal des Projektträgers entgegengenommen: https://ptoutline.eu/app/nvf1_2023