Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss ist bemüht, seine Website www.innovationsfonds.g-ba.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Aktuell wird eine BITV-Selbstbewertung durchgeführt. Diese Erklärung wurde im Juni 2025 erstellt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Momentan sind keine Erläuterungen in Gebärdensprache gemäß BITV 2.0 verfügbar.
  • PDF-Downloads wurden teilweise nicht in barrierefreier Version erstellt (WCAG-Kriterium 1.1.1).

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsame Bundesausschuss baut fortlaufend die aufgeführten Barrieren ab.

Barriere melden: Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von innovationsfonds.g-ba.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne melden. Bitte benutzen Sie dafür das Kontaktformular der Onlineredaktion des Gemeinsamen Bundesausschusses: Kontaktformular

Sie können uns auch per Post oder per E-Mail kontaktieren:

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss
Gutenbergstraße 13
10587 Berlin

Postanschrift
Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss
Postfach 120606
10596 Berlin

E-Mail: info@if.g-ba.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.