Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss ist bemüht, seine Website www.innovationsfonds.g-ba.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am im Zeitraum von 23.05.2025 bis 13.08.2025 durchgeführten Selbstbewertung. Diese Erklärung wurde im Juni 2025 erstellt und am 13.08.2025 aktualisiert.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Momentan sind keine Erläuterungen in Gebärdensprache gemäß BITV 2.0 verfügbar.
- Momentan sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache gemäß BITV 2.0 verfügbar.
- PDF-Downloads wurden teilweise nicht in barrierefreier Version erstellt (WCAG-Kriterium 1.1.1).
- Auf einzelnen Seiten sind Informationen, Struktur und Beziehungen sind nicht durchgängig eindeutig identifizierbar (WCAG-Kriterium 1.3.1).
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsame Bundesausschuss ist bemüht, die aufgeführten Barrieren fortlaufend abzubauen.
Barriere melden: Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von innovationsfonds.g-ba.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne melden. Bitte benutzen Sie dafür das Kontaktformular der Onlineredaktion des Gemeinsamen Bundesausschusses: Kontaktformular
Sie können uns auch per Post oder per E-Mail kontaktieren:
Postanschrift
Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss
Postfach 120606
10596 Berlin
E-Mail: info@if.g-ba.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.