In der Beschlussdatenbank finden Sie alle Beschlüsse des Innovationsausschusses zu beendeten Projekten sowie die jeweiligen Ergebnis- und Evaluationsberichte der Projekte. Bei den Beschlüssen sind auch – sofern sie eingereicht wurden – die Rückmeldungen der Organisationen und Institutionen veröffentlicht, die vom Innovationsausschuss um Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten der Projektergebnisse gebeten wurden. Wie viele Projekte für eine Überführung in die Regelversorgung oder einen Erkenntnistransfer empfohlen wurden, zeigt regelmäßig aktualisiert die Seite Beschlüsse im Überblick.
Informationen zur Beschlussfassung
Nach Abschluss eines Projektes reichen die Projektbeteiligten einen Ergebnis- und Schlussbericht ein. Für ein Projekt zu neuen Versorgungsformen ist zudem ein Evaluationsbericht gefordert. Der Innovationsausschuss beschließt drei Monate nach Vorliegen eines vollständigen Abschlussberichts, ob und inwieweit die Ergebnisse bzw. Erkenntnisse in die Gesundheitsversorgung überführt werden sollten. Die Erkenntnisse können beispielsweise dazu dienen, den gesetzlichen Rahmen, die Richtlinien des G-BA oder Bundesmantelverträge weiterzuentwickeln.
Förderbereich Neue Versorgungsformen: Der Beschluss zu Projekten der neuen Versorgungsformen kann eine Empfehlung zur vollständigen oder teilweisen Überführung der Elemente in die Regelversorgung beinhalten. Der Innovationsausschuss konkretisiert hierbei, wie die Überführung in die Regelversorgung erfolgen soll. Zudem stellt er fest, welche Organisation der Selbstverwaltung oder welche andere Einrichtung für die Überführung zuständig ist. Empfiehlt der Innovationsausschuss hingegen, eine neue Versorgungsform nicht in die Regelversorgung zu überführen, begründet er dies.
Förderbereich Versorgungsforschung: Der Beschluss zu Projekten der Versorgungsforschung kann eine Empfehlung zur Überführung der gewonnenen Erkenntnisse in die Regelversorgung enthalten. Dies kann auch eine Empfehlung sein, die Erkenntnisse zur Verbesserung der Versorgung nutzbar zu machen. In seinem Beschluss konkretisiert der Innovationsausschuss, wie die Überführung in die Regelversorgung erfolgen soll. Zudem stellt er fest, welche Organisation der Selbstverwaltung oder welche andere Einrichtung für die Überführung zuständig ist.