Beschlüsse zu beendeten Projekten

Sind Förderprojekte beendet, finden Sie in dieser Übersicht die Beschlüsse des Innovationsausschusses sowie die jeweiligen Ergebnis- und Evaluationsberichte. Nach Abschluss eines Projektes reichen die Projektbeteiligten einen Ergebnis- und Schlussbericht ein. Für ein Projekt zu den neuen Versorgungsformen ist zudem ein Evaluationsbericht gefordert.

Auf Basis der Berichte fasst der Innovationsausschuss einen Beschluss, der wie folgt aussehen kann:

Der Beschluss zu Projekten der neuen Versorgungsformen kann eine Empfehlung zur vollständigen oder teilweisen Überführung der Elemente in die Regelversorgung beinhalten. Der Innovationsausschuss konkretisiert hierbei, wie die Überführung in die Regelversorgung erfolgen soll. Zudem stellt er fest, welche Organisation der Selbstverwaltung oder welche andere Einrichtung für die Überführung zuständig ist. Empfiehlt der Innovationsausschuss hingegen, eine neue Versorgungsform nicht in die Regelversorgung zu überführen, begründet er dies.

Der Beschluss zu Projekten der Versorgungsforschung kann eine Empfehlung zur Überführung der gewonnenen Erkenntnisse in die Regelversorgung enthalten. Dies kann auch eine Empfehlung sein, die Erkenntnisse zur Verbesserung der Versorgung nutzbar zu machen. In seinem Beschluss konkretisiert der Innovationsausschuss, wie die Überführung in die Regelversorgung erfolgen soll. Zudem stellt er fest, welche Organisation der Selbstverwaltung oder welche andere Einrichtung für die Überführung zuständig ist.

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