Vorläufige Termine für das Jahr 2025

Gemäß des neuen § 4 Abs. 1 Satz 2 der Verfah­rens­ordnung des Innova­ti­ons­aus­schusses (VerfO IA) veröffentlicht der Innova­ti­ons­aus­schuss die voraus­sicht­lichen Termine von Förder­be­kannt­ma­chungen und Förder­ent­schei­dungen im Regelfall ein Jahr im Voraus auf seiner Internetseite.

Neue Versor­gungs­formen

Die Förder­be­kannt­ma­chungen werden voraus­sichtlich am 24. Januar 2025 veröffentlicht.

ThemaVerfahrenAntragsfristFörder­ent­scheidung
themen­spe­zifisch und themenoffeneinstufig lang6. Mai 202521. November 2025
themenoffeneinstufig kurzlaufend im Jahr*laufend im Jahr
themen­spe­zifisch und themenoffenzweistufig lang (Ideenskizzen)15. April 202521. November 2025

*bis zur Ausschöpfung der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel (20 Mio. Euro)

Versor­gungs­for­schung

Die Förder­be­kannt­ma­chungen werden voraus­sichtlich am 20. Juni 2025 veröffentlicht.

ThemaVerfahrenAntragsfristFörder­ent­scheidung
themen­spe­zifisch und themenoffeneinstufig lang21. Oktober 202522. Mai 2026
themen­spe­zifisch (Medizi­nische Leitlinien)einstufig mit Laufzeit abhängig vom Inhalt des Projekts23. September 202517. April 2026

Verfah­rensart und Laufzeit

Der Innova­ti­ons­aus­schuss führt in der Regel drei Verfahren zur Auswahl von Vorhaben zur Förderung neuer Versor­gungs­formen durch:

  • Das einstufig kurze Verfahren (themenoffen) für Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten.
  • Das einstufig lange Verfahren (themen­spe­zifisch und themenoffen) für Vorhaben mit einer Laufzeit von in der Regel 36 und maximal 48 Monaten.
  • Das zweistufig lange Verfahren (themen­spe­zifisch und themenoffen) für Vorhaben mit einer Laufzeit von in der Regel 36 und maximal 48 Monaten.

Im Bereich der Versor­gungs­for­schung führt der Innova­ti­ons­aus­schuss in der Regel drei verschiedene einstufige Verfahren durch:

  • Das Verfahren zur Förderung von Versor­gungs­for­schungs­pro­jekten zur Weiter­ent­wicklung der Versorgung in der gesetz­lichen Kranken­ver­si­cherung (themen­spe­zifisch und themenoffen) mit einer Laufzeit von in der Regel 36 und maximal 48 Monaten, inklusive des mit dem KHVVG neu eingeführten Themen­schwer­punktes Forschungs­vorhaben zur Entwicklung und Weiter­ent­wicklung von Meldesystemen zur Förderung der Patien­ten­si­cherheit.
  • Das Verfahren zur Förderung von Versor­gungs­for­schungs­pro­jekten zur Evaluation von Richtlinien des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten.
  • Das Verfahren zur Förderung von Projekten zur Entwicklung oder Weiter­ent­wicklung ausgewählter medizi­nischer Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht, mit einer Laufzeit von in der Regel maximal 18 bis 36 Monaten.