Der Innovationsausschuss legt in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds fest und entscheidet über die eingegangenen Anträge auf Förderung.
Nach Abschluss eines Projektes reichen die Projektbeteiligten beim Innovationsausschuss einen Ergebnisbericht ein. Der Innovationsausschuss führt anschließend in seinen Beschlüssen aus, an welche Organisationen und Institutionen er die Projektergebnisse und deren Bewertung gezielt weiterleitet. Die Rückmeldungen von den adressierten Organisationen und Institutionen veröffentlicht der Innovationsausschuss beim jeweiligen Beschluss.
Ergebnisse der Beschlüsse im Überblick
Arbeitsweise
Unterstützt wird der Innovationsausschuss vom Expertenpool: Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Versorgungspraxis bringen ihre Expertise beispielsweise über die Begutachtung von Projektanträgen ein. Zudem werden vom Innovationsausschuss über das Konsultationsverfahren Vorschläge für Förderschwerpunkte und -kriterien eingeholt. Jedes Jahr veröffentlich der Innovationsausschuss Förderbekanntmachungen, auf deren Grundlage Interessierte ihre Projektanträge einreichen können. Detaillierte Informationen zur Arbeitsweise finden Sie unter Projektförderung.
Die Geschäftsstelle des Innovationsausschusses schafft die organisatorischen, verfahrens- und verwaltungsmäßigen Grundlagen dafür, dass der Innovationsausschuss seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann und seine Verfahren ordnungsgemäß ablaufen.
In seiner Geschäfts- und Verfahrensordnung regelt der Innovationsausschuss unter anderem die Details zu seinen Beratungsstrukturen und seiner Arbeitsweise sowie die Grundsätze der Förderverfahren.
Die Geschäftsordnung des Innovationsausschusses regelt insbesondere Folgendes:
- Aufgaben, Besetzung und Bestellung der Mitglieder des Innovationsausschusses
- Formalien der Beschlussfassungen wie z. B. Stimmrechte und deren Verteilung
- Einsetzung und Arbeitsweise der Arbeitsausschüsse
- Einbeziehung externer Expertise
- Aufgaben der Geschäftsstelle und die Zusammenarbeit mit Auftragnehmern z. B. Projektträgern und anderer Institute (IQWiG, IQTIG)
- Finanzierung und Rechnungslegung
Die Verfahrensordnung des Innovationsausschusses regelt insbesondere Folgendes:
- das Antrags- und Förderverfahren
- die Festlegung und Veröffentlichung der Förderbekanntmachungen
- Definition von Antragsberechtigten, Kriterien und Verfahren der Antragsbewertung einschließlich der Arbeitsweise externer Experten,
- Bestimmung der förderfähigen Kosten für neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung
- die Offenlegungspflichten der Mitglieder des Innovationsausschusses und externer Experten