Neue Versorgungsformen
Der Innovationsausschuss führt ab dem Jahr 2027 in der Regel nur noch ein einstufig langes Verfahren (themenspezifisch und themenoffen) für Vorhaben mit einer Laufzeit von in der Regel 36 und maximal 48 Monaten zur Auswahl von Vorhaben zur Förderung neuer Versorgungsformen durch.
Versorgungsforschung
Im Bereich der Versorgungsforschung führt der Innovationsausschuss in der Regel zwei verschiedene einstufige Verfahren durch:
- Das Verfahren zur Förderung von Versorgungsforschungsprojekten zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (themenspezifisch und themenoffen) mit einer Laufzeit von in der Regel 36 und maximal 48 Monaten.
- Das Verfahren zur Förderung von Projekten zur Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht, mit einer Laufzeit von in der Regel maximal 18 bis 36 Monaten.