Konsultationsverfahren zur Themenfindung
Der Innovationsausschuss benennt in seinen themenspezifischen Förderbekanntmachungen inhaltliche Schwerpunkte, zu denen das Einreichen von Projektanträgen möglich ist. Akteure im Gesundheitswesen, die nicht Mitglieder des Innovationsausschusses sind, können neue Schwerpunkte und Förderkriterien im Rahmen des jährlichen Konsultationsverfahrens vorschlagen.
Akteure im Gesundheitswesen sind beispielsweise Verbände ärztlicher und nichtärztlicher Leistungserbringer, Verbände der Krankenhäuser, Verbände der Krankenkassen, Wissenschaftsverbände, universitäre und nicht universitäre Forschungseinrichtungen sowie Patientenorganisationen. Mit dem Konsultationsverfahren soll sichergestellt werden, dass bei der Themensetzung auch ihre Erfahrungen systematisch berücksichtigt werden.
Hierzu gelten zwei Ausnahmen: Die Schwerpunkte zur Entwicklung und Weiterentwicklung von Meldesystemen zur Förderung der Patientensicherheit sowie für die Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien legt das Bundesministerium für Gesundheit fest.
Einleitung eines Konsultationsverfahrens
Der Innovationsausschuss leitet ein Konsultationsverfahren durch eine Bekanntmachung ein. Darin sind die formalen Voraussetzungen für die Abgabe von Vorschlägen und die Einreichungsfrist zu finden. Zudem wird ein Vorschlagsformular zur Verfügung gestellt. Die Relevanz eines Förderthemas im Kontext der gesetzlichen Krankenversicherung ist darin kurz darzulegen und zu begründen. Die Einreichfrist beträgt zwei Monate.
Auswertung
Der Arbeitsausschuss des Innovationsausschusses wertet die eingegangenen Themenvorschläge aus. Rund sechs Monaten nach Ende des Konsultationsverfahrens legt der Innovationsausschuss die Themen für folgende Förderbekanntmachungen fest:
- Versorgungsforschung: themenspezifisch und themenoffen
- Neue Versorgungsformen: themenoffen – Förderverfahren einstufig kurz
- Neue Versorgungsformen: themenspezifisch und themenoffen – Förderverfahren einstufig lang
- Neue Versorgungsformen: themenspezifisch und themenoffen – Förderverfahren zweistufig lang
Daneben legt das Bundesministerium für Gesundheit die Schwerpunkte für folgende Förderbereiche fest:
- Entwicklung und Weiterentwicklung von Meldesystemen zur Förderung der Patientensicherheit
- Entwicklung und Weiterentwicklung von Medizinischen Leitlinien

Bekanntmachungen
Die Bekanntmachung für das nächste Konsultationsverfahren wird auf dieser Seite veröffentlicht.
Archiv der Bekanntmachungen
veröffentlicht BAnz AT 29.04.2025 B6
veröffentlicht BAnz AT 16.05.2024 B5
veröffentlicht BAnz AT 05.09.2023 B1
veröffentlicht BAnz AT 27.09.2021 B3
veröffentlicht BAnz AT 17.11.2020 B4
veröffentlicht BAnz AT 05.03.2020 B4