Konsultationsverfahren zur Themenfindung

Der Innovationsausschuss benennt in seinen themenspezifischen Förderbekanntmachungen inhaltliche Schwerpunkte, zu denen das Einreichen von Projektanträgen möglich ist. Akteure im Gesundheitswesen, die nicht Mitglieder des Innovationsausschusses sind, können neue Schwerpunkte und Förderkriterien im Rahmen des jährlichen Konsultationsverfahrens vorschlagen.

Akteure im Gesundheitswesen sind beispielsweise Verbände ärztlicher und nichtärztlicher Leistungserbringer, Verbände der Krankenhäuser, Verbände der Krankenkassen, Wissenschaftsverbände, universitäre und nicht universitäre Forschungseinrichtungen sowie Patientenorganisationen. Mit dem Konsultationsverfahren soll sichergestellt werden, dass bei der Themensetzung auch ihre Erfahrungen systematisch berücksichtigt werden.

Hierzu gelten zwei Ausnahmen: Die Schwerpunkte zur Entwicklung und Weiterentwicklung von Meldesystemen zur Förderung der Patientensicherheit sowie für die Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien legt das Bundesministerium für Gesundheit fest.

Einleitung eines Konsultationsverfahrens

Der Innovationsausschuss leitet ein Konsultationsverfahren durch eine Bekanntmachung ein. Darin sind die formalen Voraussetzungen für die Abgabe von Vorschlägen und die Einreichungsfrist zu finden. Zudem wird ein Vorschlagsformular zur Verfügung gestellt. Die Relevanz eines Förderthemas im Kontext der gesetzlichen Krankenversicherung ist darin kurz darzulegen und zu begründen. Die Einreichfrist beträgt zwei Monate.

Auswertung

Der Arbeitsausschuss des Innovationsausschusses wertet die eingegangenen Themenvorschläge aus. Rund sechs Monaten nach Ende des Konsultationsverfahrens legt der Innovationsausschuss die Themen für folgende Förderbekanntmachungen fest:

  • Versorgungsforschung: themenspezifisch und themenoffen
  • Neue Versorgungsformen: themenoffen – Förderverfahren einstufig kurz
  • Neue Versorgungsformen: themenspezifisch und themenoffen – Förderverfahren einstufig lang
  • Neue Versorgungsformen: themenspezifisch und themenoffen – Förderverfahren zweistufig lang

Daneben legt das Bundesministerium für Gesundheit die Schwerpunkte für folgende Förderbereiche fest:

  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Meldesystemen zur Förderung der Patientensicherheit
  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Medizinischen Leitlinien
Prozessgrafik, Inhalt dieser Grafik ist die Themenfindung für Förderbekanntmachungen. Eine ausführliche Beschreibung der Grafik finden Sie unter dem Link, der auf die Grafik folgt.

Bildbeschreibung

Bekanntmachungen

Die Bekanntmachung für das nächste Konsultationsverfahren wird auf dieser Seite veröffentlicht.