FAQ zu Änderungsanträgen

In welchen Fällen muss ein Änderungsantrag gestellt werden?

Änderungen des Finanzierungsplans

Ein rechtverbindlich unterschriebener Änderungsantrag ist insbesondere bei folgenden Änderungen des Finanzierungsplans erforderlich und bedarf der Zustimmung des Förderers (vgl. Nr. 6 ANBest-IF):

  • Änderungen der bewilligten Personalausgaben,
  • Einsatz von Personal mit einer höheren Eingruppierung als bewilligt,
  • Vergabe von Aufträgen, die zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht beantragt waren,
  • Änderungen bzgl. der Entsperrung von Fördermitteln,
  • Änderungen der Zweckbindung,
  • Erhöhung/Reduzierung der Ausgaben für Weiterleitungen in Konsortialprojekten oder Positionen des bewilligten Finanzierungsplans einschließlich der Infrastrukturpauschale,
  • Änderung bzgl. der Projektlaufzeit,
  • Änderungen der Höhe oder Anzahl bei Vergütungen für gesundheitliche Versorgungsleistungen,
  • Änderungen der Höhe oder Anzahl bei fallbezogenen Aufwandsentschädigungen.

Diese Änderungen bedürfen vor Umsetzung der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Förderers. Der rechtsverbindlich unterschriebene Änderungsantrag ist daher rechtzeitig an die zuständigen Bearbeiter beim DLR Projektträger vorab per E-Mail sowie im Original per Post zu schicken. Bei Konsortialprojekten ist der Antrag über die Konsortialführung vorzulegen.

Sonstige zustimmungspflichtige Änderungen

Ein rechtsverbindlicher Änderungsantrag ist insbesondere bei folgenden sonstigen Änderungen erforderlich, die der Zustimmung des Förderers bedürfen. Entsprechende Änderungsanträge sind rechtzeitig vor Eintreten der geplanten Änderung zu stellen, um eine Entscheidung des Förderers vor Umsetzung der beantragten Änderung zu ermöglichen. Das betrifft insbesondere folgende Änderungen:

  • Abweichungen vom Arbeitsplan wie z. B. Änderungen der Leistungen oder der Rechtsgrundlage der neuen Versorgungsform, der Ein-/Ausschlusskriterien, der Erhebungszeitpunkte, der Erhebungsinstrumente sowie der geplanten Fallzahlen (Änderung nach Nr. 13.2 der ANBest-IF),
  • Änderungen im Konsortium bei Konsortialprojekten wie z. B. Änderungen bei Konsortialpartnern (Änderungen von Weiterleitungsverträgen nach Nr. 1.2 der ANBest-IF),
  • Wechsel der Projektleitung,
  • Änderungen bezüglich wesentlicher Kooperationspartner,
  • Änderungen der Liste der Investitionen nach Nr. 12 der ANBest-IF.

Sofern sich aus diesen Änderungen keinen Änderungen für den Finanzierungsplan ergeben, ist der rechtsverbindlich unterschriebene Änderungsantrag an die zuständigen Bearbeiter beim DLR Projektträger per E-Mail oder im Original per Post zu schicken.

Sind mit diesen Änderungen auch Änderungen im Finanzierungsplan verbunden, so ist der Punkt "Änderungen des Finanzierungsplans" zu beachten.

Bei Konsortialprojekten ist der Antrag über die Konsortialführung vorzulegen.

Änderungen gemäß Nr. 13.1 ANBest-IF bedürfen keines Änderungsantrags, sind jedoch unverzüglich anzuzeigen.

Wie oft sind Änderungen am Förderbescheid möglich?

Wann und wie oft Änderungen erforderlich sind, hängt von dem jeweiligen Projektverlauf und den damit ggf. erforderlichen Änderungen ab. Bei zustimmungspflichtigen Änderungen sind diese den zuständigen Bearbeitern beim DLR Projektträger in Form eines formlosen, rechtsverbindlich unterschriebenen Änderungsantrags im Original mit nachvollziehbaren Begründungen durch den Förderempfänger darzulegen.

Ändert sich durch jeden Änderungsbescheid auch der Förderbescheid? Oder ist dies nur bei Änderungen am Finanzierungsplan der Fall?

Mit jedem Änderungsbescheid wird Bezug auf den Förderbescheid (in der Fassung des letzten Änderungsbescheids) genommen. Somit wird durch die Feststellungen jedes Änderungsbescheids auch der Förderbescheid aktualisiert.

Können Vorgänge in einem Änderungsantrag gebündelt werden oder ist für jeden Vorgang (z. B. Mittelsperre, Umwidmung) ein gesonderter Antrag zu stellen?

Es ist nicht erforderlich, für jede einzelne Änderung einen gesonderten Antrag zu stellen. Insbesondere miteinander in Zusammenhang stehende Änderungen sollten möglichst in einem Änderungsantrag gebündelt werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass der Änderungsantrag rechtzeitig vor Eintreten aller geplanten Änderungen gestellt wird.

Änderungsanträge, die Mittelauszahlungen betreffen, müssen mindestens vier Wochen vor Eingang der nächsten Zahlungsanforderung gestellt werden. Kurzfristige Genehmigungen sind nicht möglich.

An welche Adresse werden die Änderungsbescheide versendet?

Die Änderungsbescheide werden postalisch an die im Formblatt angegebene Korrespondenzadresse versendet. Sollten sich Änderungen an der Korrespondenzadresse ergeben, so sind diese den zuständigen Bearbeitern beim DLR Projektträger unverzüglich mitzuteilen.

Die Gesamt(Projektleitung) bzw. administrative Ansprechperson erhält den Änderungsbescheid inklusive Anlagen zusätzlich per E-Mail. Im Falle von Konsortialprojekten hat die Konsortialführung den bzw. die betreffenden Konsortialpartner über die jeweiligen Änderungen zu informieren und ggf. die Zahlungsanforderung und/oder den Weiterleitungsvertrag für den bzw. die Konsortialpartner zu aktualisieren.