Versorgungsforschung: Weiterführende FAQ zur Antragstellung
Wann kommt mein Projekt für eine Förderung im Bereich der Versorgungsforschung infrage?
Die Gewinnung von Erkenntnissen zur Versorgungsforschung ist auch ohne Beteiligung einer Krankenkasse beispielsweise im universitären oder klinischen Umfeld möglich. Die Forschungsvorhaben müssen sich auf eine für die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung relevante Frage beziehen.
Sind reine Evaluationen von bereits bestehenden Selektivverträgen nach §§ 73c und 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden oder einer späteren Fassung förderfähig?
Nein. Bereits mit dem Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) wurden die Fördermöglichkeiten der Evaluation von Selektivverträgen, die gemäß den §§ 73c und § 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung abgeschlossen worden sind, abgeschafft. Auch die Evaluation von Selektivverträgen, die gemäß § 140a SGB V in einer nach dem 22. Juli 2015 geltenden Fassung geschlossen worden sind, ist weiterhin nicht förderfähig.