Begriffsbestimmungen

Begriffsbestimmungen laut Verfahrensordnung des Innovationsausschusses und Förderbekanntmachungen

Neue Versorgungsformen

Neue Versorgungsformen sind Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Dazu zählen insbesondere auch sektorenübergreifende Versorgungsmodelle.

Versorgungsforschung

Versorgungsforschung ist die wissenschaftliche Untersuchung der Versorgungsstrukturen, -prozesse und -ergebnisse der Gesundheitsversorgung des Einzelnen und der Bevölkerung unter Alltagsbedingungen. Versorgungsforschung bezieht sich auf die Wirklichkeit der Gesundheitsversorgung. Die Förderung hat sich auf Forschungsvorhaben zu beziehen, die im Zusammenhang mit der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung stehen.

Regelversorgung

Regelversorgung ist die Versorgung, auf die alle GKV-Versicherten unabhängig von ihrer Krankenkassenzugehörigkeit, ihrem Wohnort oder ihrer Zustimmung zu einem Projekt oder Programm Anspruch haben.

Sektorenübergreifende Versorgungsmodelle

Die Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung hat solche Modelle zum Ziel, welche Ansätze enthalten, die Trennung der Sektoren zu überwinden, aber auch solche, die innersektorale Schnittstellen optimieren können.

Umsetzungspotenzial (Bereich neue Versorgungsformen)

Gefördert werden neue Versorgungsformen, insbesondere Vorhaben, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potenzial aufweisen, im Erfolgsfall dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden (Umsetzungspotenzial). Das Umsetzungspotenzial ist nach dem Umfang der Realisierbarkeit der zur Umsetzung in die Versorgung erforderlichen Maßnahmen, der erwartbaren Aufwände und der Übertragbarkeit der im Projekt gewählten Rahmenbedingungen zu bemessen.

Unter dem Umsetzungspotenzial ist nicht die Umsetzbarkeit des Projekts an sich zu verstehen. Dieser Aspekt fällt unter das Kriterium „Machbarkeit“.

Verwertungspotenzial (Bereich Versorgungsforschung)

Gefördert wird Versorgungsforschung, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet ist. Das Verwertungspotenzial ist insbesondere danach zu bemessen, ob die Forschungsvorhaben konkret für die Analyse und/oder Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Versicherten, zur Weiterentwicklung der klinischen Praxis und/oder zu strukturellen und organisatorischen Verbesserungen genutzt werden können.

Patientenbeteiligung

Patientenbeteiligung ist die aktive Einbeziehung von Patientinnen und Patienten, ihren An- oder Zugehörigen oder Vertretungen der vorgenannten Gruppen aus der gesundheitlichen Selbsthilfe in die Entwicklung und Durchführung der Projekte. Sie dient der Stärkung der Patientenzentrierung der Versorgung.

Weitere Begriffsbestimmungen

Gesundheitliche Versorgungsleistungen

Gesundheitliche Versorgungsleistungen im Sinne des Innovationsfonds sind Ausgaben, die einen direkten Bezug zur Patientenbehandlung im Rahmen der neuen Versorgungsform aufweisen.

Förderwelle

Eine Förderwelle ist dadurch charakterisiert, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine oder mehrere Förderbekanntmachungen innerhalb eines Förderbereichs zeitgleich veröffentlicht werden. Die Einreichung eines Projektantrags ist im Rahmen einer Förderwelle nur einmalig möglich, d. h. derselbe Antrag darf nicht auf mehrere Förderbekanntmachungen einer Förderwelle eingereicht werden. Dies gilt insbesondere auch für die drei unterschiedlichen Verfahrensarten im Bereich der neuen Versorgungsformen.

Konzeptentwicklungsphase

Die Konzeptentwicklungsphase beschreibt die erste Stufe des Förderverfahrens im Bereich der neuen Versorgungsformen mit langer Laufzeit gemäß § 92 a Absatz 1 Satz 8 dritte Alternative SGB V (zweistufig lang), in der – nach Bewertung aller entsprechend eingereichten Ideenskizzen durch den Innovationsausschuss –erfolgversprechende Ansätze die Gelegenheit erhalten, innerhalb von sechs Monaten ihre Konzepte im Rahmen der Ausarbeitung eines qualifizierten Antrags (Vollantrags) zu entwickeln und zu konkretisieren.

Durchführungsphase

Hierunter ist die zweite Stufe des Förderverfahrens im Bereich der neuen Versorgungsformen mit langer Laufzeit gemäß § 92 a Absatz 1 Satz 8 dritte Alternative SGB V (zweistufig lang) zu verstehen, in der es um die konkrete Durchführung und Umsetzung vom Innovationsausschuss ausgewählter, in der Konzeptentwicklungsphase erarbeiteter und im Rahmen des Vollantrags eingereichter neuer Versorgungsformen geht.

Umsetzungsphase

Mit der Umsetzungsphase ist die Umsetzung des bewilligten Arbeitsplans gemeint. Mit der Umsetzung bzw. Durchführung eines Projekts darf vor Beginn des Förderzeitraums noch nicht begonnen werden. Dies bedeutet insbesondere, dass keine Arbeiten begonnen werden dürfen, die Teil des Antrags sind. Selektivverträge dürfen vor dem Förderbeginn nur vorbehaltlich einer Förderung durch den Innovationsausschuss geschlossen werden.