Neue Versorgungsformen
Der Innovationsausschuss führt in der Regel drei Verfahren zur Auswahl von Vorhaben zur Förderung neuer Versorgungsformen durch:
- Das einstufig kurze Verfahren (themenoffen) für Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten.
- Das einstufig lange Verfahren (themenspezifisch und themenoffen) für Vorhaben mit einer Laufzeit von in der Regel 36 und maximal 48 Monaten.
- Das zweistufig lange Verfahren (themenspezifisch und themenoffen) für Vorhaben mit einer Laufzeit von in der Regel 36 und maximal 48 Monaten.
Versorgungsforschung
Im Bereich der Versorgungsforschung führt der Innovationsausschuss in der Regel drei verschiedene einstufige Verfahren durch:
- Das Verfahren zur Förderung von Versorgungsforschungsprojekten zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (themenspezifisch und themenoffen) mit einer Laufzeit von in der Regel 36 und maximal 48 Monaten, inklusive des mit dem KHVVG neu eingeführten Themenschwerpunktes Forschungsvorhaben zur Entwicklung und Weiterentwicklung von Meldesystemen zur Förderung der Patientensicherheit.
- Das Verfahren zur Förderung von Versorgungsforschungsprojekten zur Evaluation von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten.
- Das Verfahren zur Förderung von Projekten zur Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht, mit einer Laufzeit von in der Regel maximal 18 bis 36 Monaten.