Ablauf der Projektförderung

Ausgangspunkt für die Projektförderung ist die Veröffentlichung von Förderbekanntmachungen in den Bereichen Neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung auf der Website des Innovationsausschusses.

Antragstellung

Nach der Veröffentlichung einer Förderbekanntmachung beginnt die Phase der Antragstellung. Je nach Förderverfahren kann sie drei bis sechs Monate dauern. Der Innovationsausschuss prüft bei allen fristgerecht eingegangenen Anträgen, ob die Voraussetzungen für eine Projektförderung erfüllt sind. Je nach Förderverfahren dauert diese Prüfung vier bis sieben Monate.

Im Anschluss teilt der Innovationsausschuss den Antragstellenden innerhalb einer Woche seine Förderentscheidung schriftlich mit. Die Antragstellenden haben in der Regel zwei Wochen Zeit, um die Förderung anzunehmen. Wurde sie angenommen, erlässt der Innovationsausschuss den Förderbescheid.

Prozessgrafik, Inhalt dieser Grafik ist der Ablauf von der Antragstellung bis zum Förderbescheid. Eine ausführliche Beschreibung der Grafik finden Sie unter dem Link, der auf die Grafik folgt.

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Projektlaufzeit

Die Projektlaufzeit beträgt je nach Förderverfahren 12 bis 48 Monate. Der Fördernehmer unterliegt einer Berichtspflicht gegenüber dem Innovationsausschuss: Zwischenberichte und Zwischennachweise sind jährlich, Statusberichte und Zahlungsanforderungen quartalsweise einzureichen.

Stellt der Fördernehmer einen Änderungsantrag zum bewilligten Projektablauf, wird dieser von den Mitgliedern des Arbeitsausschusses des Innovationsausschusses bewertet. Der Innovationsausschuss erlässt daraufhin ggf. einen Änderungsbescheid.

Abschlussbericht

Nach Ende der Projektlaufzeit erstellt der Fördernehmer innerhalb von 6 Monaten  einen Abschlussbericht. Dieser beinhaltet Folgendes:

  • Ergebnisbericht
  • Verwendungsnachweis: rechnerischer Nachweis mit Belegliste sowie fachlicher Schlussbericht (wird nicht veröffentlicht)
  • Evaluationsbericht (bei Neuen Versorgungsformen)
  • Leitliniendokumente (bei Medizinischen Leitlinien)

Sobald der Abschlussbericht vorliegt, wird er von Mitgliedern des Arbeitsausschusses, der Fachberatung Medizin des G-BA und bei Projekten zu Medizinischen Leitlinien von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) geprüft. Bei Unvollständigkeit oder Mängeln wird eine Überarbeitung und Vervollständigung gefordert. Die Frist zur Überarbeitung beträgt vier Wochen.

Ist der Abschlussbericht finalisiert, diskutiert der Arbeitsausschuss die Ergebnisse und entwickelt innerhalb von drei Monaten eine Transferempfehlung, die er dem Innovationsausschuss vorlegt.

Prozessgrafiken, Inhalt dieser Grafik ist der Ablauf vom Förderbescheid bis zur Vorlage des Abschlussberichts. Eine ausführliche Beschreibung der Grafik finden Sie unter dem Link, der auf die Grafik folgt.

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Beschlussfassung und Folgen

Der Innovationsausschuss fasst den Beschluss zur Transferempfehlung auf Grundlage der Projektergebnisse. Beschluss und Projektergebnisse leitet er innerhalb einer Woche an die Akteure im Gesundheitswesen weiter, die er in seinem Beschluss als für die Umsetzung zuständig benennt.

Seit dem Jahr 2024 sind die in den Beschlüssen angesprochenen Institutionen und Organisationen verpflichtet, dem Innovationsausschuss innerhalb eines Jahres über die Umsetzung der übermittelten Ergebnisse zu berichten. Die Dokumentation dieser Rückmeldungen wird auf der Website des Innovationsausschusses veröffentlicht.

Eine Übersicht aller Beschlüsse nach Ergebnis finden Sie unter Beschlüsse im Überblick.

Prozessgrafik, Inhalt dieser Grafik ist der Ablauf vom Abschlussbericht über die Transferempfehlung bis zur Verankerung in der Versorgung. Eine ausführliche Beschreibung der Grafik finden Sie unter dem Link, der auf die Grafik folgt.

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