3. Prozessgrafik: vom Förderbescheid zur Vorlage des Abschlussberichts
Die Zeit zwischen Erhalt des Förderbescheids und Vorlage des Abschlussberichts gliedert sich in zwei Abschnitte:
- Projektlaufzeit
- 12 bis 48 Monaten (je nach Förderverfahren)
- mit Berichtspflichten gegenüber dem Innovationsausschuss:
- quartalsweise Statusberichte und Zahlungsanforderungen
- jährliche Zwischenberichte und Zwischennachweise
- Bei Änderungen des bewilligten Projektablaufs: Einreichung eines Änderungsantrags, anschließende Bewertung des Änderungsantrags durch Mitglieder des Arbeitsausschusses des Innovationsausschusses sowie Änderungsbescheid und Benachrichtigung des geförderten Projekts durch den Innovationsausschuss.
- Erstellung des Abschlussberichts
- innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Projektlaufzeit
- Abschlussbericht beinhaltet:
- Ergebnisbericht (wird veröffentlicht)
- Verwendungsnachweis (rechnerischer Nachweis mit Belegliste sowie fachlicher Schlussbericht)
- bei Neuen Versorgungsformen zusätzlich: Evaluationsbericht (wird veröffentlicht)
- bei Medizinischen Leitlinien zusätzlich: Leitliniendokumente (werden veröffentlicht)
Stand: November 2025
Die Alternativtexte für alle Prozessgrafiken finden Sie unter den folgenden Links: