3. Prozessgrafik: vom Förderbescheid zur Vorlage des Abschlussberichts

Die Zeit zwischen Erhalt des Förderbescheids und Vorlage des Abschlussberichts gliedert sich in zwei Abschnitte:

  1. Projektlaufzeit
    • 12 bis 48 Monaten (je nach Förderverfahren)
    • mit Berichtspflichten gegenüber dem Innovationsausschuss:
      • quartalsweise Statusberichte und Zahlungsanforderungen
      • jährliche Zwischenberichte und Zwischennachweise
    • Bei Änderungen des bewilligten Projektablaufs: Einreichung eines Änderungsantrags, anschließende Bewertung des Änderungsantrags durch Mitglieder des Arbeitsausschusses des Innovationsausschusses sowie Änderungsbescheid und Benachrichtigung des geförderten Projekts durch den Innovationsausschuss.
  2. Erstellung des Abschlussberichts
    • innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Projektlaufzeit
    • Abschlussbericht beinhaltet:
      • Ergebnisbericht (wird veröffentlicht)
      • Verwendungsnachweis (rechnerischer Nachweis mit Belegliste sowie fachlicher Schlussbericht)
      • bei Neuen Versorgungsformen zusätzlich: Evaluationsbericht (wird veröffentlicht)
      • bei Medizinischen Leitlinien zusätzlich: Leitliniendokumente (werden veröffentlicht)

Stand: November 2025

Die Alternativtexte für alle Prozessgrafiken finden Sie unter den folgenden Links: