Beschlüsse zu beendeten Projekten

In der Beschlussdatenbank finden Sie alle Beschlüsse des Innovationsausschusses zu beendeten Projekten sowie die jeweiligen Ergebnis- und Evaluationsberichte der Projekte. Bei den Beschlüssen sind auch – sofern sie eingereicht wurden – die Rückmeldungen der Organisationen und Institutionen veröffentlicht, die vom Innovationsausschuss um Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten der Projektergebnisse gebeten wurden. Wie viele Projekte für eine Überführung in die Regelversorgung oder einen Erkenntnistransfer empfohlen wurden, zeigt regelmäßig aktualisiert die Seite Projektergebnisse – Überblick in Grafiken.

Informationen zur Beschlussfassung

Nach Abschluss eines Projektes reichen die Projektbeteiligten einen Ergebnis- und Schlussbericht ein. Für ein Projekt zu neuen Versorgungsformen ist zudem ein Evaluationsbericht gefordert. Der Innovationsausschuss beschließt drei Monate nach Vorliegen eines vollständigen Abschlussberichts, ob und inwieweit die Ergebnisse bzw. Erkenntnisse in die Gesundheitsversorgung überführt werden sollten. Die Erkenntnisse können beispielsweise dazu dienen, den gesetzlichen Rahmen, die Richtlinien des G-BA oder Bundesmantelverträge weiterzuentwickeln.

Förderbereich Neue Versorgungsformen: Der Beschluss zu Projekten der neuen Versorgungsformen kann eine Empfehlung zur vollständigen oder teilweisen Überführung der Elemente in die Regelversorgung beinhalten. Der Innovationsausschuss konkretisiert hierbei, wie die Überführung in die Regelversorgung erfolgen soll. Zudem stellt er fest, welche Organisation der Selbstverwaltung oder welche andere Einrichtung für die Überführung zuständig ist. Empfiehlt der Innovationsausschuss hingegen, eine neue Versorgungsform nicht in die Regelversorgung zu überführen, begründet er dies.

Förderbereich Versorgungsforschung: Der Beschluss zu Projekten der Versorgungsforschung kann eine Empfehlung zur Überführung der gewonnenen Erkenntnisse in die Regelversorgung enthalten. Dies kann auch eine Empfehlung sein, die Erkenntnisse zur Verbesserung der Versorgung nutzbar zu machen. In seinem Beschluss konkretisiert der Innovationsausschuss, wie die Überführung in die Regelversorgung erfolgen soll. Zudem stellt er fest, welche Organisation der Selbstverwaltung oder welche andere Einrichtung für die Überführung zuständig ist.

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Evaluation PNP-Vertrag – Vertragsevaluation der Fachgebiete Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Baden-Württemberg gem. § 73c SGB V 18.12.2020
INTEGRAL – 10-Jahres-Evaluation der populationsbezogenen integrierten Versorgung Gesundes Kinzigtal in Aufbau- und Konsolidierungsphase 18.12.2020
SAVOIR – Evaluierung der SAPV-Richtlinie: Outcomes, Interaktionen, Regionale Unterschiede 12.11.2020
IMPRESS – Effektivität des IQM-Peer Review Verfahrens zur Verbesserung der Ergebnisqualität – eine pragmatische cluster-randomisierte kontrollierte Studie 09.10.2020
PAV – Patientensicherheit in der Ambulanten Versorgung 19.08.2020
Evaluation Kardiologie-Vertrag – Evaluation des Vertrages zur Versorgung im Fachgebiet der Kardiologie in Baden-Württemberg gemäß § 73 c SGB V (Kardiologie-Vertrag) 25.06.2020
ProMeKa – Ausmaß und Trends der problematischen Medikation von Benzodiazepinen, Z-Substanzen, Opioid-Analgetika und Antidepressiva bei Kassenpatienten 25.06.2020
APVEL – Evaluation der Wirksamkeit von SAPV in Nordrhein 03.04.2020
EMSE – Entwicklung von Methoden zur Nutzung von Routinedaten für ein Sektorenübergreifendes Entlassmanagement 03.04.2020
HIOPP-6 – Projekt aus dem HIOPP Forschungsverbund: Hausärztliche Initiative zur Optimierung der Patientensicherheit bei Polypharmazie - Komplexitätsreduktion in der Polypharmazie unter Beachtung von Patientenpräferenzen 03.04.2020
NoMiG – Notfallversorgung von Migranten und Geflüchteten 03.04.2020
PROPERmed – Entwicklung eines Instruments zur Identifikation von multimorbiden Hochrisikopatienten für negative Folgen von Multimedikation 03.04.2020