Neue Versorgungsformen

Förderbekanntmachung neue Versorgungsformen zum themenoffenen Bereich – einstufig kurz

Ein vollständiger Projektantrag für den themenoffenen Bereich (einstufig kurz) kann der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses laufend im Jahr bis zur Ausschöpfung der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel (20 Mio. Euro), jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2025, 23:59 Uhr (Einreichungsfrist) in elektronischer Form vorgelegt werden. Hinweis: Es erfolgt keine automatische, sondern eine individualisierte Eingangsbestätigung während der üblichen Arbeitszeiten.

Die Details entnehmen Sie bitte folgenden Dokumenten.