Neue Versorgungsformen

Förderbekanntmachung neue Versorgungsformen zum themenoffenen Bereich

Für den themenoffenen Bereich waren die Ideenskizzen bis spätestens 17. Mai 2022, 12:00 Uhr, beim Projektträger einzureichen.

Diejenigen Antragstellenden, die gefördert werden, konnten bis zum 31. Mai 2023 ihre Vollanträge einreichen. Die Einreichung eines Vollantrags setzt die erfolgreiche Auswahl der Ideenskizze durch den Innovationsausschuss voraus, eine direkte Einreichung eines Vollantrags ist nicht möglich. Die finale Entscheidung über die Förderung und Umsetzung der Projekte erfolgt dann im Anschluss.

Förderbekanntmachung(PDF 200,93 kB) veröffentlicht BAnz AT 03.03.2022 B3