Neue Versorgungsformen

Förderbekanntmachung neue Versorgungsformen zum themenoffenen Bereich

Für den themenoffenen Bereich waren die Ideenskizzen bis spätestens 16. Mai 2023, 12:00 Uhr, beim Projektträger einzureichen. Diejenigen Antragstellenden, die gefördert werden, konnten bis zum 28. Mai 2024 ihre Vollanträge einreichen. Die Einreichung eines Vollantrags setzt die erfolgreiche Auswahl der Ideenskizze durch den Innovationsausschuss voraus, eine direkte Einreichung eines Vollantrags ist nicht möglich. Die finale Entscheidung über die Förderung und Umsetzung der Projekte erfolgt dann im Anschluss.

Förderbekanntmachung(PDF 291,04 kB), veröffentlicht: BAnz AT 29.03.2023 B2