Beschlüsse im Überblick
Der Innovationsausschuss prüft nach Eingang des vollständigen Evaluations- bzw. Ergebnisberichts eines Projekts, ob die Ergebnisse in die Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung überführt werden sollen. Dafür stehen ihm 3 Monate zur Verfügung. Anschließend veröffentlicht er in einem begründeten Beschluss die Entscheidung auf seiner Website. Die Empfehlung ist ergänzt durch einen konkreten Vorschlag, wie die Überführung erfolgen soll und welche Organisation der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen oder andere Einrichtung für die Überführung zuständig ist. Die Rückmeldung der jeweils adressierten Organisation oder Einrichtung wird ebenfalls auf der Website beim jeweiligen Beschluss veröffentlicht.
Nachfolgende Infografiken geben einen regelmäßig aktualisierten Überblick zu Beschlüssen und ihren Adressaten.