Beschlüsse im Überblick

Der Innovationsausschuss prüft nach Eingang des vollständigen Evaluations- bzw. Ergebnisberichts eines Projekts, ob die Ergebnisse in die Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung überführt werden sollen. Dafür stehen ihm 3 Monate zur Verfügung. Anschließend veröffentlicht er in einem begründeten Beschluss die Entscheidung auf seiner Website. Die Empfehlung ist ergänzt durch einen konkreten Vorschlag, wie die Überführung erfolgen soll und welche Organisation der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen oder andere Einrichtung für die Überführung zuständig ist. Die Rückmeldung der jeweils adressierten Organisation oder Einrichtung wird ebenfalls auf der Website beim jeweiligen Beschluss veröffentlicht.

zu den Beschlüssen

Nachfolgende Infografiken geben einen regelmäßig aktualisierten Überblick zu Beschlüssen und ihren Adressaten.

Beschlüsse zur Überführung oder Nutzung von Erkenntnissen

Grafik: Beschlüsse zur Überführung: Projekte neue Versorgungsformen, Gesamtzahl Projekte: 95. Ergebnis: Keine Empfehlung: 49 (52 %), Weitergabe der wissenschaftlichen Erkenntnisse: 21 (22 %), Prüfung/Überführung: 25 (26 %). Innovationsausschuss beim G-BA, Stand: Dezember 2024.

Grafik: Beschlüsse zur Nutzung von Erkenntnissen: Projekte Versorgungsforschung. Gesamtzahl Projekte: 184. Ergebnis: Keine Empfehlung: 66 (36 %), Weitergabe der wissenschaftlichen Erkenntnisse: 66 (36 %), Prüfung/Überführung: 49 (26 %), Erprobung als neue Versorgungsform: 3 (2 %). Innovationsauschuss beim G-BA, Stand: Dezember 2024.

Adressaten zur Überführung von Projekten 

Grafik: Adressaten zur Überführung von Projekten aus Versorgungsforschung und Neuen Versorgungsformen. Gesamtzahl der empfohlenen Projekte: 138. Bundesministerium für Gesundheit und/oder nachgeordnete Behörden: 18 %; Gemeinsamer Bundesausschuss: 16 %; Trägerorganisationen des Gemeinsamen Bundesausschusses: 15 %; Andere: 14 %; Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften und/oder medizinische Fachgesellschaften: 14 %; Vertragspartner auf Landesebene: 9 %; Ministerien der Bundesländer und/oder Gesundheitsministerkonferenz: 6 %; Bundesärztekammer: 4 %; Andere Bundesministerien und/oder nachgeordnete Behörden: 2 %; Organisationen der Pflege: 2 %. Innovationsausschuss beim G-BA, Stand: Dezember 2024.