Beschlüsse im Überblick

Der Innovationsausschuss prüft nach Eingang des vollständigen Evaluations- bzw. Ergebnisberichts eines Projekts, ob die Ergebnisse in die Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung überführt werden sollen. Dafür stehen ihm 3 Monate zur Verfügung. Anschließend veröffentlicht er in einem begründeten Beschluss die Entscheidung auf seiner Website. Die Empfehlung ist ergänzt durch einen konkreten Vorschlag, wie die Überführung erfolgen soll und welche Organisation der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen oder andere Einrichtung für die Überführung zuständig ist. Die Rückmeldung der jeweils adressierten Organisation oder Einrichtung wird ebenfalls auf der Website beim jeweiligen Beschluss veröffentlicht.

zu den Beschlüssen

Nachfolgende Infografiken geben einen regelmäßig aktualisierten Überblick zu Beschlüssen und ihren Adressaten.

Beschlüsse zur Überführung oder Nutzung von Erkenntnissen

Grafik: Beschlüsse zur Überführung: Projekte neue Versorgungsformen

Grafik: Beschlüsse zur Nutzung von Erkenntnissen: Projekte Versorgungsforschung

Adressaten zur Überführung von Projekten 

Grafik: Adressaten zur Überführung von Projekten aus Versorgungsforschung und Neuen Versorgungsformen