Vorläufige Termine für das Jahr 2025

Gemäß des neuen § 4 Abs. 1 Satz 2 der Verfahrensordnung des Innovationsausschusses (VerfO IA) veröffentlicht der Innovationsausschuss die voraussichtlichen Termine von Förderbekanntmachungen und Förderentscheidungen im Regelfall ein Jahr im Voraus auf seiner Internetseite. Die Rechtsgrundlagen für den Innovationsfonds und die Arbeitsweise des Innovationsausschusses (§§ 92a, 92b SGB V) sind mit dem Digital-Gesetz teilweise geändert und neu gefasst worden.

Neue Versorgungsformen

Die Förderbekanntmachungen werden voraussichtlich am 24. Januar 2025 veröffentlicht.

ThemaVerfahrenAntragsfristFörderentscheidung
themenspezifisch und themenoffeneinstufig lang6. Mai 202521. November 2025
themenoffeneinstufig kurzlaufend im Jahr*laufend im Jahr
themenspezifisch und themenoffenzweistufig lang15. April 202521. November 2025

*bis zur Ausschöpfung der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel (20 Mio. Euro)

Versorgungsforschung

Die Förderbekanntmachungen werden voraussichtlich am 20. Juni 2025 veröffentlicht.

ThemaVerfahrenAntragsfristFörderentscheidung
themenspezifisch und themenoffeneinstufig lang21. Oktober 202522. Mai 2026
themenspezifisch (Medizinische Leitlinien)einstufig23. September 202517. April 2026

Verfahrensart und Laufzeit

Der Innovationsausschuss führt in der Regel drei Verfahren zur Auswahl von Vorhaben zur Förderung neuer Versorgungsformen durch:

  • Das einstufig kurze Verfahren (themenoffen) für Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten.
  • Das einstufig lange Verfahren (themenspezifisch und themenoffen) für Vorhaben mit einer Laufzeit von in der Regel 36 und maximal 48 Monaten.
  • Das zweistufig lange Verfahren (themenspezifisch und themenoffen) für Vorhaben mit einer Laufzeit von in der Regel 36 und maximal 48 Monaten.

Im Bereich der Versorgungsforschung führt der Innovationsausschuss in der Regel drei verschiedene einstufige Verfahren durch:

  • Das Verfahren zur Förderung von Versorgungsforschungsprojekten zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (themenspezifisch und themenoffen) mit einer Laufzeit von in der Regel 36 und maximal 48 Monaten.
  • Das Verfahren zur Förderung von Versorgungsforschungsprojekten zur Evaluation von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten.
  • Das Verfahren zur Förderung von Projekten zur Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht, mit einer Laufzeit von in der Regel maximal 18 bis 36 Monaten.