Förderbekanntmachungen

Nachfolgend finden Sie alle bislang veröffentlichten Förderbekanntmachungen in den Förderbereichen „Neue Versorgungsformen“ und „Versorgungsforschung“.

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  • In den themenspezifischen Förderbekanntmachungen sind konkrete inhaltliche Schwerpunkte genannt, zu denen Projektanträgen eingereicht werden können.
  • Bei den themenoffenen Förderbekanntmachungen werden keine inhaltlichen Schwerpunkte gesetzt – Projektanträge sind innerhalb des genannten Förderbereichs zu selbstgewählten Inhalten möglich.

In den Förderbekanntmachungen sind alle Detailinformationen wie Abgabetermin, spezifische Formulare, Begleitdokumente sowie FAQ für Antragsteller zu finden. Zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen an eine Antragstellung bietet der vom Innovationsausschuss beauftragte Projektträger – das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) darüber hinaus ein Web-Seminar an: Der jeweilige Termin ist bei der Förderbekanntmachung zu finden.

Die jeweiligen Themenschwerpunkte und Förderkriterien werden seit dem Bewilligungsjahr 2021 nach einem Konsultationsverfahren festgelegt. Eine Ausnahme gilt für die (Weiter)Entwicklung von medizinischen Leitlinien: Die Schwerpunkte werden hier vom Bundesministerium für Gesundheit vorgegeben.

Zweistufiges Verfahren im Bereich der neuen Versorgungsformen

Im Bereich der neuen Versorgungsformen läuft die Förderung in einem zweistufigen Verfahren ab: unterschieden wird in eine Konzeptentwicklungs- und eine Durchführungsphase.

Konzeptentwicklungsphase (Stufe 1): Zunächst muss das Projektvorhaben als Ideenskizze eingereicht werden, die die wesentlichen Inhalte vorstellt. Anschließend entscheidet der Innovationsausschuss, welche Projektvorhaben für die Konzeptentwicklung bzw. Ausarbeitung eines qualifizierten Antrags (Vollantrag) mit bis zu 75.000 Euro finanziell gefördert werden.

Durchführungsphase (Stufe 2): Auf Basis der Vollanträge entscheidet der Innovationsausschuss, welche Projekte für eine Durchführung finanziell gefördert werden. Die Antragstellung zur Stufe 2 setzt die erfolgreiche Beteiligung an der Stufe 1 voraus, ein Quereinstieg ist nicht möglich. In der Regel wird die Durchführung von nicht mehr als 20 der Projektvorhaben mit der jährlich verfügbaren Fördersumme gefördert.

Die Ideenskizze und der Vollantrag unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Detailtiefe und den Umfang der Ausführungen. Ideenskizzen sind mit einem Umfang von maximal 12 Seiten einzureichen. Vollanträge können einen Umfang von maximal 25 Seiten haben.

Neue Versorgungsformen

Aktuell

Derzeit sind keine aktuellen Förderbekanntmachungen vorhanden.

In Bewertung

Auf die hier gelisteten Förderbekanntmachungen ist eine Bewerbung nicht mehr möglich. Die eingegangenen Anträge befinden sich in der Bewertung.

Entschieden

Über die Anträge zu den hier gelisteten Förderbekanntmachungen hat der Innovationsausschuss bereits entschieden. Sobald die Voraussetzungen für die Veröffentlichung der geförderten Projekte vorliegen, finden Sie diese im Bereich "Geförderte Projekte".

Aktuell

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Über die Anträge zu den hier gelisteten Förderbekanntmachungen hat der Innovationsausschuss bereits entschieden. Sobald die Voraussetzungen für die Veröffentlichung der geförderten Projekte vorliegen, finden Sie diese im Bereich "Geförderte Projekte".

Versorgungsforschung

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